16 Gemeinden werden in Förderprogramm zur Dorferneuerung neu aufgenommen

Die ländliche Entwicklung ist und bleibt ein Schwerpunkt der Strukturpolitik des Freistaates Thüringen. Ohnedie aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft, ohne unsere Vereine und Ehrenamtlichen können wir nicht die individuellen Lösungen entwickeln, derer es bedarf, um unsere Dörfer lebendig zu erhalten. Mit unserer Förderung geben wir den Regionen wirtschaftliche Impulse und verbessern die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im ländlichen Raum, sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller im Vorfeld der am 24.10. in Exdorf (Gemeinde Grabfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen) stattfindenden Festveranstaltung.

Auf dieser werden die Urkunden an 16 neue Gemeinden übergeben, die 2018 als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung anerkannt wurden. Darunter sind sechs Dorfregionen.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt im Förderprogramm zur Dorfentwicklung und Dorferneuerung für den Zeitraum von 2019 bis 2023 erfolgt auf Grundlage eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK), das in den vergangenen anderthalb Jahren erarbeitet und in einem Auswahlverfahren der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung geprüft wurde. In den GEK wurden auch bereits konkrete Projektideen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 46 Millionen Euro entwickelt.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt eröffnet den Gemeinden die Chance, sich für Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu bewerben.

Als neue Förderschwerpunkte werden folgende Gemeinden anerkannt:

Wartburgkreis: Ortsteil Kaiseroda der Gemeinde Leimbach; Dorfregion der westlichen Ortsteile Eisenachs: Ortsteile Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen der Stadt Eisenach; Ortsteil Wenigenlupnitz der Gemeinde Hörselberg-Hainich 

Landkreis Eichsfeld: Gemeinde Am Ohmberg mit den Ortsteilen Großbodungen, Wallrode, Bischofferode, Hauröden, Siedlung Thomas-Müntzer, Neustadt und Neubleicherode; Gemeinde Bernterode (bei Heilbad Heiligenstadt); Ortsteil Kalteneber der Stadt Heilbad Heiligenstadt;

Landkreis Nordhausen: Dorfregion Werther mit den Ortsteilen Mauderode, Günzerode, Haferungen, Immenrode und Pützlingen der Gemeinde Werther

Landkreis Sömmerda: Ortsteil Schloßvippach der Gemeinde Schloßvippach

Ilm-Kreis: Deube-Region, Ortsteile Döllstedt, Nahwinden, Ehrenstein, Großliebringen, Kleinliebringen, Geilsdorf und Gösselborn der Stadt Stadtilm; Dorfregion Großbreitenbach, Gemeinde Altenfeld, Gemeinde Böhlen, Gemeinde Friedersdorf, Gemeinde Gillersdorf, Gemeinde Wildenspring und Gemeinde Neustadt am Rennsteig mit den Ortsteilen Neustadt am Rennsteig und Kahlert

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Dorfregion Oberes Rinnetal mit den Ortsteilen Dörnfeld, Garsitz, Oberschöbling, Unterschöbling, Lichta, Köditz und Horba der Stadt Königsee-Rottenbach sowie Gemeinde Allendorf mit den Ortsteilen Allendorf und Aschau

Saale-Holzland-Kreis: Gemeinde Schlöben mit den Ortsteilen Schlöben, Trockhausen, Gröben, Rabis, Mennewitz und Zöttnitz

Altenburger Land: Gemeinde Lumpzig mit den Ortsteilen Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha und Prehna; Dorfregion Wieratal, Gemeinde Langenleuba-Niederhain mit den Ortsteilen Beiern, Boderitz, Buscha, Schömbach, Lohma, Zschernichen, Neuenmörbitz und Langenleuba-Niederhain, Gemeinde Göpfersdorf mit den Ortsteilen Garbisdorf und Göpfersdorf, Ortsteile Frohnsdorf, Flemmingen, Jückelberg,  Wolperndorf, Ziegelheim, Engertsdorf, Gähsnitz und Niederarnsdorf der Gemeinde Nobitz

Landkreis Hildburghausen: Ortsteil Hinternah der Stadt Schleusingen

Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Gemeinde Frankenheim

Hintergrund: Während früher insbesondere in die Sanierung der dörflichen Infrastruktur investiert wurde, rücken in der aktuellen Förderperiode soziale Projekte der Daseinsvorsorge in das Blickfeld der gemeindlichen und interkommunalen Entwicklung. Die Dorfentwicklung verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Lebensbereiche und Themenfelder in den Blick nimmt. In der Bewertung der Projekte wird zudem großer Wert auf bürgerschaftliche Beteiligung bei der Dorfentwicklung gelegt.

Die Fördermittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Voraussichtlich stehen Thüringen für die nächsten Jahre für die Dorferneuerung und -entwicklung jährlich rund 30 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Die Landesregierung unterstützt den ländlichen Raum auf Basis eines integrativen Förderkonzepts. Die Dorfentwicklung wird dabei mit anderen Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung kombiniert, wie zum Beispiel den ländlichen Infrastrukturmaßnahmen, der Flurneuordnung, den Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und den Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Mit Einführung des neuen Anforderungsprofils zur Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten (GEK) im Jahr 2016 wurde der Fokus der Dorferneuerung stärker auf den regionalen Betrachtungsraum, die Strategie- und Prozessorientierung und vor allem auf die Erweiterung der Themenfelder für einen interdisziplinären Ansatz gerichtet. Hierzu gehören insbesondere der Erhalt der Strukturen der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur, die Priorisierung innerörtlicher Siedlungsentwicklung und der Einsatz für die Anliegen der Dorfgemeinschaft.

Seit 1991 wurden im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung in Thüringen etwa 1.900 Dörfer als Förderschwerpunkt anerkannt und rund 926 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Das damit ausgelöste Volumen öffentlicher und privater Investitionen bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro.

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