2008 gab es 60 Verfahren gegen Hundehalter

Knapp 60 Verfahren gegen Hundehalter gab es in Eisenach 2008. Der Großteil davon (47) wurde eingeleitet, weil Besitzer ihre Tiere nicht angeleint hatten und damit gegen die ordnungsbehördliche Verordnung verstießen. 29 Mal gab es dafür eine schriftliche Verwarnung, sechs Mal wurde ein Verwarngeld verhängt und in fünf Fällen gab es sogar ein Bußgeldverfahren. Sieben Verfahren wurden eingestellt.

Zwölf Mal wurden im vergangenen Jahr Vorfälle angezeigt, bei denen Hunde Menschen oder andere Tiere verletzten. Bei derartigen Fällen muss die Ordnungsbehörde nach der Thüringer Gefahrenhunde-Verordnung prüfen, ob es sich um gefährliche Hunde handelt oder ob das Hundeverhalten artgerecht ist.
Bei den zwölf Fällen wurden vier Menschen, sieben Mal andere Hunde und in einem Fall ein Schaf verletzt. An den Vorfällen waren fünf Deutsche Schäferhunde, zwei Deutsche Doggen, je ein Staffordshire-Bullterrier, ein Bullterier-Mischling, ein Eurasier, ein Kangal (anatolischer Hütehund) und einmal ein nicht bestimmbarer Mischling beteiligt.

Als Konsequenz wurde vom Ordnungsamt in drei Fällen ein Wesenstest angeordnet. Einer Person wurde die Haltung jeglicher Hunde verboten, weil sie einen Hund auf Menschen gehetzt hatte. Einer Person wurde das Führen von größeren Hunden verboten.

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