87,1 Prozent der Thüringer Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 in Ganztagsbetreuung

Bildquelle: Adobe Stock, lordn – Beispielbild

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) zum 12. Oktober 2021 werden erste Ergebnisse zur Statistik der Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 veröffentlicht.

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik waren am 01.03.2025 von 80.924 Kindern im Grundschulbereich 70.475 Kinder bzw. 87,1 Prozent in außerunterrichtlicher Betreuung.

In Thüringen besteht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ein Anspruch auf Förderung in einem Schulhort von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von 10 Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Für Schülerinnen und Schüler, die das Ganztagsangebot einer Schule in gebundener Form) wahrnehmen, gilt dieser Anspruch mit dem Besuch der Schule als erfüllt (§ 10 Absatz 2 Thüringer Schulgesetz).

Für mehr als die Hälfte der Grundschulkinder (43.529 bzw. 53,8 Prozent) bestand eine vertraglich vereinbarte Betreuungszeit inklusive der Unterrichtszeit von 40 Stunden und mehr. 31,9 Prozent (25.775 Kinder) wurden von 30 bis unter 40 Stunden betreut, 14,4 Prozent (11.620 Kinder) unter 30 Stunden. Die durchschnittliche Betreuungszeit der Kinder lag bei 40,1 Zeitstunden pro Woche, wovon durchschnittlich 25,4 Zeitstunden auf den Unterricht entfielen und durchschnittlich 16,8 Zeitstunden auf die außerunterrichtliche Betreuung).

Bei Kindern in der Klassenstufe 1 war die Teilnahmequote an außerunterrichtlicher Betreuung am höchsten. Hier wurden 90,7 Prozent bzw. 16.872 Kinder im Schulhort betreut. In der Klassenstufe 2 waren es 89,9 Prozent (19.700 Kinder), in der Klassenstufe 3 waren es 87,5 Prozent (17.185 Kinder) und in der Klassenstufe 4 waren es 79,9 Prozent (15.779 Kinder). 939 Kinder konnten keiner Klassenstufe zugeordnet werden.

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Bitte beachten:

Kinder, die statt in einem Schulhort in einer Kindertageseinrichtung außerunterrichtlich betreut werden, sind bei den Kindern mit außerunterrichtlicher Betreuung nicht berücksichtigt. Für das Schuljahr 2024/25 beläuft sich die Zahl auf 332 Kinder.

Bei Kindern, die am (teil-)gebundenen Ganztag teilnehmen, wird die Teilnahme außerhalb der Pflichtwochenstunden des Unterrichts als außerunterrichtliche Betreuung gewertet.

1) In der gebundenen Form der Ganztagsschule ist die Teilnahme an den Ganztagsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend (§ 10 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG).

2) Zur Berechnung von durchschnittlichen Betreuungszeiten werden nur Kinder berücksichtigt, die außerunterrichtlich betreut werden und bei denen die Betreuungszeiten bekannt sind.

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