Abgelaufene Pässe und Personalausweise?

Die Abteilung Einwohnermeldewesen beim Ordnungsamt weist darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe mit Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden müssen. Viele neue Personaldokumente wurden in den Jahren nach der Wende ausgestellt. Ein großer Teil davon hat eine zehnjährige Laufzeit, so dass in den kommenden Monaten viele Pässe und Ausweise auslaufen.
Gerade im Hinblick auf die kommende Urlaubszeit sollte rechtzeitig daran gedacht werden, ein neues Dokument zu beantragen. Eine Verlängerung alter Dokumente ist nicht möglich.

Der Personalausweis bzw. Reisepass ist rechtzeitig (etwa sechs bis acht Wochen!) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beantragen. Antragsteller müssen bei der Abteilung Einwohnermeldewesen – sie gehört zum Ordnungsamt und befindet sich im Gebäude Markt 2 – persönlich erscheinen.
Soll ein Pass für eine minderjährige Person ausgestellt werden, muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das bisherige Dokument und ein Passbild müssen mitgebracht werden. Ein neuer Personalausweis kostet derzeit eine Gebühr von acht Euro, der Reisepass für Personen über 26 Jahren 26 Euro, für jüngere Personen 13 Euro.

Wichtiger Hinweis: Die Abteilung Einwohnermeldewesen im Eisenacher Rathaus ist nur für die Einwohner der kreisfreien Stadt Eisenach zuständig.

Weitere Informationen gibt das Ordnungsamt, Abteilung Einwohnermeldewesen, Markt 2, Tel. 670-329.

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