Änderung der Hauptsatzung: Eisenacher Rathauskurier erscheint ab 1. Juli

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Zum 1. Juli 2022 hat sich die Hauptsatzung der Stadtverwaltung Eisenach geändert. Wesentliche Neuerung ist die Einführung eines eigenen Amtsblattes. Zukünftig sind alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Eisenach, die bisher in den Tageszeitungen veröffentlich wurden, im Amtsblatt zu finden. Das betrifft zum Beispiel die Veröffentlichung von Satzungen. Der „Eisenacher Rathauskurier“ erscheint erstmals am 14. Juli. Das Erscheinen ist monatlich jeweils am zweiten Donnerstag geplant. Das Blatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.

Die Initiative für den Eisenacher Rathauskurier ging vom Stadtrat aus. Das Ziel ist es, die städtischen Ausgaben für öffentliche Bekanntmachungen zu senken. Neben der Einführung eines eigenen Amtsblattes sieht die geänderte Fassung der Hauptsatzung weitreichende Möglichkeiten der Veröffentlichung im Internet vor: So werden sonstige öffentliche, amtliche oder ortsübliche Bekanntmachungen zukünftig online bekannt gemacht. Das betrifft beispielsweise die Ankündigungen von Sitzungen, Allgemeinverfügungen oder den Hinweis auf das öffentliche Auslegen von Unterlagen (Auslegungsverfahren).

Keine Änderung erfolgt hingegen beim Aushängen von öffentlichen, amtlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen im Eingangsbereich der Verwaltungsgebäude Markt 2 und Markt 22 sowie dem Aushang in den Ortsteilen. Hier werden die Bürger*innen weiterhin auf gewohnte Art und Weise informiert. Die Hauptsatzung ist auf der Website der Stadt Eisenach nachzulesen, unter dem Reiter Rathaus, Unterpunkt Satzungen/Konzepte/B-Pläne.

Bekanntmachungen finden Sie unter dem Reiter Service, Unterpunkt Bekanntmachungen.

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