Änderung der Sportförderrichtlinie

Sportvereine aus dem Wartburgkreis können sich auch 2019 über Förderungen gemäß der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises freuen. Es können Zuwendungen für Baumaßnahmen an Sportstätten, die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten, ehrenamtliche Tätigkeit und Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern sowie Sportveranstaltungen und Fahrtkosten für Wettkämpfe beantragt werden.

Die Sportförderrichtlinie ist eine freiwillige Leistung des Kreises, durch die Städte, Gemeinden und eingetragenen, gemeinnützigen Sportvereine unterstützt werden können. Zum Jahresbeginn hat die Richtlinie kleine Änderungen erfahren. Die geänderte Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises ist online auf der Homepage des Wartburgkreises einzusehen oder im Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Schule und Kultur, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen erhältlich.

Bei Fragen zur Antragstellung steht die Sacharbeiterin der Sportförderung des Amtes für Schule und Kultur, Stephanie Schulz gerne zur Verfügung.

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