Änderungen im Zulassungsverfahren

Wie die Kfz-Zulassungsstelle des Wartburgkreises mitteilt, ändert sich ab dem 1. Oktober mit Inkrafttreten der 4. Verordnung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) das Zulassungsverfahren. Demnach können Fahrzeughalter bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges nun ihr bisheriges Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Darüber hinaus schafft der Freistaat Thüringen aktuell die Voraussetzungen für ein internetbasiertes Zulassungsverfahren. Das Landratsamt informiert, sobald eine Zulassung online möglich ist.

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