Aktuelle Informationen zur Auflösung des Hundebestandes in Ütteroda

Peggy E. wurde durch das Landratsamt Wartburgkreis zur Auflösung ihres
gewerblichen Hundebestandes verpflichtet, weil ihr die dafür erforderliche
behördliche Erlaubnis fehlt. Zusätzlich wurde Peggy E. verpflichtet, die
Abgabe der Hunde zu dokumentieren und diese Dokumentation der Behörde bis
zum 06. August vorzulegen.
Peggy E. ist dieser Verpflichtung bislang nicht in vollem Umfang
nachgekommen, weshalb ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet wurde.