Am Mühlgraben darf nicht geangelt werden
Am Mühlgraben ist der Fischfang nicht erlaubt, weder mit Handangeln noch mit anderen Mitteln. Darauf macht die Stadtverwaltung nochmals ausdrücklich aufmerksam, da das städtische Ordnungsamt in letzter Zeit mehrfach Hinweise erhielt, dass am Mühlgraben verbotenerweise geangelt wurde.
Aus diesem Grund führte die Untere Fischereibehörde am Mittwoch (26. Juli) mit der Polizei eine Fischereikontrolle am Mühlgraben durch. Künftig sind entlang dieses Fließgewässers regelmäßige Kontrollen geplant.
Angeln am Mühlgraben ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde ist kein Kavaliersdelikt, sonder gilt als unerlaubter Fischfang (Fischwilderei). Dies ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, die mit Geld- oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Außerdem werden die Fischfanggeräte und auch die gefangenen Fische eingezogen.