Anfragen für Einwohner und Stadträte neu geregelt

Stadtrat beschließt Änderung der Geschäftsordnung
Künftig können Einwohner bis zu zwei so genannte Einwohneranfragen zu jeder öffentlichen Sitzung im Eisenacher Stadtrat stellen. Die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen die Mitglieder des Stadtrates gestern (26. September) einstimmig. Mit der beschlossenen Neuregelung werden die Einwohner im Fragerecht eines gewählten Stadtratsmitgliedes gleichgestellt. Alle Anfragen können bis zu fünf Unterfragen zu einem Thema enthalten.

Fristverlängerung für Anfragen ebenfalls beschlossen
Anfragen von Einwohnern und Stadtratsmitgliedern sind der Oberbürgermeisterin künftig 15 Kalendertage vor der Stadtratssitzung zu übergeben. Die neue Abgabefrist soll es ermöglichen, dass künftig alle Anfragen so rechtzeitig vorliegen, dass eine fundierte Antwort gegeben werden kann und Zwischenantworten weitestgehend vermieden werden. Die neuen Regelungen gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Eisenach verteidigt damit seinen Spitzenplatz innerhalb Thüringens, was die Transparenz des Verwaltungshandelns und die demokratische Beteiligung angeht. Die Neuregelung hat die Oberbürgermeisterin gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates erarbeitet.

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