Anhörung zum Fusionsgesetz: Landrat hält an Positionen des Kreises fest

In der gestrigen öffentlichen Anhörung vor dem Innen- und Kommunalausschuss des Landtages betonte Landrat Reinhard Krebs, dass die Verhandlungen über die Einkreisung der Stadt Eisenach auf Initiative der Stadt Eisenach erfolgt seien – vorrangig mit dem Ziel einer Verbesserung der Haushaltssituation der kreisfreien Stadt. Zudem stellte der Landrat klar, dass der zwischen Eisenach und dem Wartburgkreis verhandelte Zukunftsvertrag in seiner Fassung vom 27. Juni 2018 ein mit allen Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates wie auch des Kreistages abgestimmtes Dokument sei und er daher kein Verständnis für die von den Stadträten seit August dieses Jahres gestellten Nachforderungen habe.

Die Stadt Eisenach möchte in den Wartburgkreis. Der Wartburgkreis hingegen bleibt auch ohne die Stadt Eisenach leistungsfähig, so der Landrat.

Gleichwohl sei eine gemeinsame Zukunft für den Wartburgkreis, die Stadt Eisenach und alle übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden besser. Der Landrat stellte klar, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch die Rückkreisung Eisenachs keine zusätzlichen Lasten aufgebürdet werden dürfen.

Auch hob der Landrat den Zusammenhang der Einkreisung der Stadt Eisenach und der Gemeindeneugliederung um Kaltennordheim hervor. Es mache wenig Sinn, den Wartburgkreis an einem Ende zu vergrößern und ihn zugleich am anderen Ende zu schwächen. Wenn Kaltennordheim den Landkreis verlässt, erhöht sich die mit der Rückkreisung verbundene finanzielle Last für die übrigen Gemeinden des Landkreises. Der Landrat wies die Ausschussmitglieder zudem darauf hin, dass die Bürgerschaft in der Stadt Kaltennordheim gespalten und der Austritt aus dem Wartburgkreis insbesondere in den nördlich gelegenen Dörfern mehrheitlich abgelehnt wird. Nicht nur nach der letzten Sitzung des Stadtrates am 27. November sei es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Handgreiflichkeiten gekommen.

Zu den finanziellen Nachforderungen der Oberbürgermeisterin äußerte sich der Landrat grundsätzlich ablehnend. Insbesondere in Sachen ÖPNV hob er hervor, dass die Stadt Eisenach sich als kreisangehörige Große Kreisstadt wie alle anderen Städte und Gemeinden im Wartburgkreis auch, an der Finanzierung des Regionalverkehrs beteiligen werde müssen.

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