Anlieger sollen Straßen und Gehwege reinigen

Die Stadtverwaltung Eisenach informiert die Einwohner: Auf vielen Straßen und Gehwegen kamen unter dem weggetauten Schnee Reste des Silvesterfeuerwerks und anderer Schmutz zum Vorschein. Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger die Gehwege und Straßen vor ihren Grundstücken zu säubern und herumliegende Abfälle zu entfernen haben.

Zuständig für die Reinigung sind laut der entsprechenden Satzung der Stadt die Eigentümer oder Mieter der Grundstücke, an denen die Straße und der Gehweg entlang läuft. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.

Bei Straßen ohne jeden Gehweg ist ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze zu reinigen.
Straßen, die nicht maschinell gekehrt werden, müssen von den Anliegern überdies jeweils bis zur Straßenmitte gereinigt werden.

Sonderregelung für Straßen mit Gehweg auf nur einer Seite
Soweit Gehwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind – dies kommt besonders in den Ortsteilen relativ häufig vor – gilt eine besondere Regelung: Hier wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den Grundstücksbesitzern auf beiden Straßenseiten.
In Jahren mit gerader Endziffer (2008, 2010 etc.) sind die Anlieger auf der Seite mit dem Gehweg zur Reinigung verpflichtet. In Jahren mit ungerader Endziffer sind es die gegenüberliegenden. 2011 sind also die Anlieger dran, die auf der Seite ohne Gehweg wohnen.
Die vollständige »Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes” ist auch im Internet zu finden unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt »Ortsrecht”, Satzung Nr. 60.10.
Auskünfte dazu gibt auch das Ordnungsamt, Telefon 03691/670-312