Anmeldung für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk erforderlich
Wer zu Silvester Feuerwerkskörper verkaufen möchte, muss dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Verkaufs beim Fachdienst Ordnungsrecht der Eisenacher Stadtverwaltung anmelden. Dies gilt für alle, die pyrotechnische Erzeugnisse, also Feuerwerkskörper, anbieten wollen. Die Anmeldung erfolgt beim Fachgebiet Gewerbe, Straßenverkehr und allgemeines Ordnungsrecht am Markt 22 in Eisenach. Diese Regelung basiert auf Paragraf 14 des Sprengstoffgesetzes.
Wichtig: Beim Anmelden müssen die verantwortlichen Personen benannt werden. Die Anmeldung muss schriftlich per E-Mail an ordnungsamt@eisenach.de oder auf dem Postweg an folgende Adresse erfolgen:
Stadtverwaltung Eisenach
Fachdienst Ordnungsrecht
Fachgebiet Gewerbe, Straßenverkehr und allgemeines Ordnungsrecht
Markt 22
99817 Eisenach
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II (wie Chinaböller, Kanonenschläge, kleinere Raketen, Fontänen und Batteriefeuerwerke) ist an den Tagen 28., 30. und 31. Dezember 2024 erlaubt. Dabei dürfen pyrotechnische Erzeugnisse nur an Personen ab 18 Jahren abgeben werden.
Das Abbrennen der Feuerwerkskörper ist zudem nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Auch hier gilt, dass nur Personen ab 18 Jahren Feuerwerk zünden dürfen, wie es die Sprengstoffverordnung (Paragraf 23) vorschreibt. Fragen hierzu beantwortet der Fachdienst Ordnungsrecht.