Anträge für Zuschüsse an kulturelle Vereine können für 2020 noch bis 30. Juni gestellt werden

Das städtische Kulturamt möchte aktuell darauf aufmerksam machen, dass Kulturvereine der Stadt Eisenach sowie Einzelpersonen, Einrichtungen, Stiftungen und auch freie Gruppen für das Jahr 2020 noch bis zum 30. Juni Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen können. Der Stadtrat hat dafür die Abgabefrist einmalig verlängert. Laut der städtischen Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung wäre diese Frist bereits im November des Vorjahres abgelaufen.

Die Kulturvereine der Stadt Eisenach sollen trotz der schwierigen Situation Anträge auf Fördergelder stellen können, betont Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Allein aus der Änderung der Antragsfrist entsteht jedoch kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ist der Rahmen, nach dem die Stadt Eisenach hier tätige Künstlerinnen und Künstler, kulturelle Vereinigungen und Initiativen des kulturellen Lebens unterstützt. Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen.

Zuschüsse können gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger zugänglich sind. Besonders gefördert werden Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und solche, die die städtepartnerschaftlichen Beziehungen Eisenachs vertiefen helfen.

Die Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung mit allen Kriterien und der Antrag sind auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter www.eisenach.de/kultur zu finden. Dort sind auch Antragsformulare zum Ausdrucken hinterlegt.

Beim Einreichen eines Antrages sind die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ansprechpartner für Rückfragen ist das städtische Kulturamt (Tel.: 03691 / 670-964, E-Mail: kulturamt@eisenach.de).

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