Appell der Stadtverwaltung

Für die Umwelt – ohne Streusalz auf den Gehwegen durch den Winter

Zum Beginn der Wintersaison möchte die Stadtverwaltung auch mit Blick auf den Schutz der Umwelt nochmals darauf hinweisen, dass in Eisenach Streusalz auf Gehwegen nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden darf. Dies hat der Stadtrat in der ,Satzung über die Straßenreinigung und Durchführung des Winterdienstes der Stadt Eisenach‘ (Straßenreinigungssatzung) festgelegt:

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

Die Satzung kann auf der städtischen Internetseite www.eisenach.de im Bereich „Rathaus“ unter „Satzungen/Konzepte/B-Pläne“ nachgelesen werden.

Die Stadtverwaltung setzt bereits seit einigen Jahren ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze.

Wir wünschen uns, dass noch mehr Eisenacher Bürger*innen und Unternehmen unserem Beispiel folgen, sagt Baubürgermeister Dr. Uwe Möller und appelliert an alle, auch beim Winterdienst an den Umweltschutz zu denken.

Für den Winterdienst auf den Gehwegen sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich (Privateigentümer, Unternehmen oder Institutionen). Neben dem Räumen und Streuen der Gehwege gehören dazu auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe, der Zugänge zu den Überwegen sowie Verbindungswege und Treppenanlagen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden, da sonst der Verkehr und die Räumfahrzeuge behindert werden. Zudem sollen an Haltestellen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

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