Arbeiten am Creutznacher Haus gehen weiter

Jüngst verhängte die Stadtverwaltung einen Baustopp am Sanierungsobjekt Creutznacher Haus am Markt. Durch die Verwaltung wurde intensiv mit dem Bauherrn verhandelt. Bürgermeister Christian Nielsen informierte am Dienstag über die Auflagen zum Weiterbau.
Damit sei, so die Verwaltung, der illegale Abriss der Decke zum 2. Obergeschoss jedoch nicht genehmigt. Hierzu gebe es ein laufendes Verfahren. Es gehe aber um den Baufortschritt.

Das Gebäude ist vor Feuchtigkeit zu schützen und es müsse ein Schutzdach gebaut werden.
Um dieses für den Ostflügel des Creutznacher Hauses zu errichten, wird nun doch der gesamte Nordgiebel mit zwei abstützenden Elementen (Seite zum Markt) wie bereits im Oktober 2003 genehmigt bis auf die Decke über dem Erdgeschoss zurückgebaut. Die Teile müssen nummeriert und eingelagert, sowie das Teilfachwerk an der Seite zu Lutherstraße demontiert werden.
Für die Demontage dieser beiden Gebäudeteile erteilte die Bauordnungsbehörde unter Beachtung der denkmalfachlichen Belange die Genehmigung. Zu beiden Bauteilen liegen Sachverständigengutachten vor. Die erhaltenswerten Fachwerkteile des Giebels werden fachgerecht eingelagert und später wieder eingebaut.
Der Teil der Fachwerkwand zur Lutherstraße hatte starke Kriegsschäden. Die Sanierung und Holzreparaturen 1950 stellten sich als unzureichend heraus. Aus diesem Grund ist eine mehrfach unsachgemäß reparierte Wand auch nicht denkmalschutzwürdig.
Da eine Demontage des Giebels wie auch der schadhaften Mauer zur Lutherstraße bevorsteht, sollen zuerst diese Arbeiten ausgeführt werden, ehe das Schutzdach montiert wird.
Damit wird zum einen doppelter Aufwand vermieden, und zum anderen auch ein ausreichender Schutz des Gebäudes für die weitere Bauzeit gewährleistet, informiert die Stadtverwaltung.
Weitere Untersuchungen zum Erdgeschoss des Gebäudes stünden noch an. Auch hier seien größere Schäden denkbar und es müsse nach denkfachlichen Lösungen gesucht werden. Deshalb werde es weitere Gespräche mit dem Bauherrn geben und immer nur Teilbaugenehmigungen erteilt.

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