ARGE WAK (Eisenach) informiert

Ab 16.10.2006 werden auch leistungsrechtliche Anliegen von Kunden grundsätzlich terminiert bearbeitet. Auch die Entgegennahme von Leistungsanträgen erfolgt dann nur noch mit Termin.
Anliegen, die ohne Termin vorgetragen werden, können in der Regel nicht bearbeitet werden.
Eine Terminvereinbarung ist problemlos über das Service-Center unter folgender Telefonnummer möglich:

0180/100292251-100

Mit einer telefonischen Terminvereinbarung können zusätzliche Wege erspart werden. Natürlich kann ein Termin auch persönlich im Eingangsbereich der ARGE vereinbart werden.

Sofern lediglich ein Antrag auf Fortzahlung der Leistung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt wird (verkürztes Antragsformular) und in den Verhältnissen des Antragstellers keine Änderungen eingetreten sind, kann dieser Antrag (mit den vollständigen Angaben zur Person und der Unterschrift) natürlich nach wie vor in den Hausbriefkasten eingeworfen oder ohne lange Wartezeiten am Empfang abgegeben werden.

Die Vereinbarung eines Termins zur Klärung von leistungsrechtlichen Fragen oder zur Abgabe eines Antrages auf Arbeitslosengeld II hat folgende Vorteile:
– längere Wartezeiten werden vermieden
– die Mitarbeiter der ARGE können sich auf das Gespräch vorbereiten
– dadurch ist eine zügige und sachgerechte Anliegensklärung möglich.

Neben diesen Vorteilen für die Kunden soll dieses System intern zu einem besseren Verfahrensablauf führen.

Erfahrungen anderer ARGEn haben gezeigt, dass solch ein System hilft, diese Ziele zu erreichen und damit insgesamt zur Kundenzufriedenheit beizutragen.

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