Aufruf: Wahl ehrenamtlicher Schöff*innen

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Für die Schöff*innen und Jugendschöff*innen geht nach fünf Jahren ehrenamtlicher Arbeit im Dezember 2023 ihre Amtszeit am Amtsgericht Eisenach sowie am Landgericht Meiningen zu Ende. Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2029 sind Neuwahlen erforderlich. Somit werden nun neue Bewerber*innen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in der Thüringer Justiz gesucht. Da die Stadt Eisenach nicht mehr kreisfrei ist, erfolgt die Neuwahl der Jugendschöff*innen nun über den Landkreis (Jugendamt). Interessierte wenden sich dazu bitte an das Landratsamt Wartburgkreis. LINK

Für die Neuwahl der Erwachsenenschöff*innen sind Bewerber*innen durch die Stadt Eisenach in die jeweiligen Vorschlagslisten aufzunehmen. Aus diesen wählt ein Wahlausschuss beim Amtsgericht Eisenach im Laufe des Jahres 2023 die Schöffen aus. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können sich interessierte Eisenacher Bürger*innen vorschlagen lassen – zum Beispiel von Vereinen und Einzelpersonen – oder auch selbst bewerben. Entsprechende Bewerbungen können bei der Stadtverwaltung Eisenach abgegeben werden.

Bewerbungen bis spätestens 5. Mai 2023
Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder als Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Paragrafen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Grundsätzlich kann jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin beziehungsweise Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht berufen werden sollen zudem Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.

Informationen und Kontakt
In Eisenach wird die Schöffenwahl wird durch den Fachdienst Recht der Stadtverwaltung betreut. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Mandy Siegmund,  kommissarische Leiterin des Fachdienstes, oder Claudia Kirchner, Sachbearbeiterin unter der Tel.: 03691 670-519 oder per E-Mail an recht@eisenach.de. Hier  erhalten Sie auch weitere Informationen zum Schöffenamt sowie Vordrucke der notwendigen Bewerbungsformulare. Die Bewerbungsformulare sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Stadt Eisenach zu finden. LINK

Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Schöff*innen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz:https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl/. Dort steht  auch eine Broschüre zum Download bereit. Auch auf der Website https://schoeffenwahl2023.de/ erhalten Sie weitere Infos, unter anderem das Bewerbungsformular.