Aufsichtsbehörde erklärt jahrelanges Agieren des Landrates Wartburgkreis für rechtswidrig

Die Aufsichtsbehörde für den Wartburgkreis hat das über viele Jahre praktizierte Agieren des Landrates zur Vorbereitung der Kreistagssitzungen für rechtwidrig erklärt. Damit folgt die Kontrollbehörde der Auffassung der LINKEN im Kreistag, informiert der LINKE-Fraktionsvorsitzende Sascha Bilay.

Der Landrat ist per Gesetz verpflichtet, zur Vorbereitung der Kreistagssitzungen den Kreisausschuss zu beteiligen. Die frühzeitige Einbeziehung soll sicherstellen, dass aus der Mitte des Kreistages entsprechende Hinweise zur Gestaltung der Sitzung gegeben werden können. Statt sich an diese Vorschrift im Gesetz zu halten, hat der Landrat bisher einzelne Mitglieder des Kreistages zu einem informellen Treffen geladen.

Diese Praxis mag dem Amtsverständnis des Landrates entsprechen, möglichst viele Dinge in Hinterzimmern zu beraten. Allerdings ist das weder mit dem Gesetz vereinbar noch genügt es den modernen Anforderungen an Transparenz im Verwaltungshandeln, betont der Kommunalpolitiker Bilay.

Nach Auffassung des Linkspolitikers hat deshalb die Aufsichtsbehörde die bisherige Arbeitsweise des Landrates völlig zu Recht beanstandet und auf die Einhaltung der Gesetze hingewiesen. Zur näheren Begründung verwies das Landesverwaltungsamt auf einen Vorgang im Landtag, bei dem die jetzt kritisierte Verfahrensweise schon einmal Gegenstand der Auseinandersetzung gewesen sei.

Der Landrat wäre gut beraten gewesen, den Hinweisen meiner Fraktion zu folgen und sein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Dieses fast schon monarchisch anmutende Amtsverständnis hat mit einer demokratisch legitimierten Amtsführung nichts zu tun, unterstreicht abschließend Sascha Bilay.

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