Aufsichtsratsvorsitzender Gerhard Schneider:
„Wettbewerb zur Tannhäuserlücke findet statt!“

Für die Gestaltung der Fassade des Neubaus in der „Tannhäuserlücke“ wird es einen Wettbewerb geben. Dies versicherte der Aufsichtsratsvorsitzende der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG), Oberbürgermeister Gerhard Schneider. Die SWG ist Eigentümerin des Grundstücks.
Der Aufsichtsrat der SWG hat beschlossen, für den Wettbewerb zur Fassadengestaltung ein gutachterliches Verfahren zu wählen.
Ein Wettbewerb nach dem komplexen Regelwerk der „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens“ (GRW 1995) würde mindestens ein weiteres halbes Jahr dauern. Überdies müsste mit allen potenziellen Mietern des Neubaus am Karlsplatz neu verhandelt werden, wenn der Wettbewerb nach den GRW ausgeführt würde.
Die Thüringer Architektenkammer würde diesem Verfahren dennoch den Vorzug geben. Daraufhin hat sich die SWG mit der Kammer erneut abgestimmt und den Modus des gutachterlichen Wettbewerbs so geändert, dass nun annähernd ähnliche Voraussetzungen wie bei einer GRW-Ausschreibung gegeben sind.
Der Unterschied: Das gutachterliche Verfahren ermöglicht es, den Wettbewerb wesentlich einfacher und schneller umzusetzen als im GRW-Verfahren.

Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt am 25. Juli im Thüringer Staatsanzeiger. Es sollen letztlich sieben Architekturbüros teilnehmen. Drei davon werden gesetzt, vier weitere werden im Losverfahren ermittelt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt unter der Obhut von Mitgliedern des SWG-Aufsichtsrates.
Die Sieger erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 9000 Euro. Der erste Preis ist mit 4500 Euro dotiert. Zusätzlich wird der Auftrag zur Werkplanung der Fassade zum Karlsplatz hin an einen der Preisträger vergeben.

Der Wettbewerb findet unter anonymen Bedingungen statt. Die Jury wird aus vier Fachpreisrichtern, drei Sachpreisrichtern und einem Sachverständigen bestehen.
Nach dem Wettbewerb werden die Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Präsentation der Bevölkerung vorgestellt.

„Mit diesem Weg ist gewährleistet, dass die Fassadengestaltung in der Tannhäuserlücke in einem klaren Wettbewerb geplant wird. Das Verfahren sorgt dafür, dass die nötige Vielfalt und die nötige Qualität für einen Wettbewerb gewährleistet wird. Und das, ohne das es weitere unnötige Verzögerungen gibt“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Gerhard Schneider.
Gleichzeitig bedauerte er, dass erneut Details aus einer nicht öffentlichen Aufsichtsratssitzung gezielt nach außen getragen wurden. „Hier geht es weniger um die Sache, sondern es werden ganz klar politische Interessen verfolgt. Wenn Mitglieder des Aufsichtsrats derart ihre Schweigepflicht missachten, müssen sie sich auch über die negativen Konsequenzen im Klaren sein – sowohl für die Bebauung der Tannhäuserlücke, aber auch für sie persönlich.“

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