Aufstallungspflicht für Hausgeflügel

Am 5. November wurde in Mecklenburg-Vorpommern der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8, HPAI H5N8) amtlich festgestellt. Damit wurde dieser Virustyp erstmals in Europa nachgewiesen. Mit Stand vom 22. November sind europaweit drei weitere Ausbrüche in den Niederlanden sowie ein Nachweis im Vereinigten Königreich Großbritannien gemeldet worden.

Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen in Deutschland hat sich mit dem am 21. November vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitgeteilten Nachweis des Erregers bei einem erlegten Wildvogel auf Rügen deutlich erhöht. Mit dem Nachweis von HPAI H5N8 in einer Wildente auf Rügen, und damit dem erstmaligen Auftreten dieses Virustyps in einem Wildvogel in Europa, hat sich der Verdacht bestätigt, dass Wildvögel an dem erneuten Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Virus über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Deutschlands ist zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich gestiegen.

Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Hausgeflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels zwingend geboten. Hierfür können geschlossene Ställe oder eine Vorrichtung genutzt werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Aus ornithologischer Sicht wurden für den Wartburgkreis folgende Risikogebiete festgelegt: Naturschutzgebiet Dankmarshausen Rhäden, Gebiete entlang der Werra zwischen Dankmarshausen und Lauchröden sowie Gebiete entlang der Werra zwischen Dorndorf und Breitungen.

Geflügel in diesen Risikogebieten ist aufzustallen und vor Eindringen durch Wildvögel zu sichern. Gleichzeitig erfolgt durch die Jagdausübungsberechtigten eine verstärkte Beprobung von Wildvögeln.

Die Allgemeinverfügung mit der Benennung der betroffenen Ortschaften wird ortsüblich und auf der Internetseite des Landratsamtes Wartburgkreis bekannt gegeben.