Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

3 100 Thüringer Wohneigentümer bekommen mit dem Erhalt des Zwangsgeld-festsetzungsbescheids eine letzte Chance, Auskunft zu erteilen.

Ab 27. Februar 2012 verschickt das Thüringer Landesamt für Statistik an rund 3 100 Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum und Eigentumswohnungen in Thüringen, die bisher ihrer Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nicht oder nicht vollständig nachge-kommen sind, einen Bescheid über die Festsetzung eines Zwangsgeld in Höhe von mindestens 300 Euro.
Mit dem Erhalt des Bescheides bekommen die Auskunftspflichtigen nochmals 3 Wochen Zeit, um ihre Angaben telefonisch über die GWZ-Hotline, auf postalischem Weg oder online via IDEV-Verfahren an das Thüringer Landesamt für Statistik zu übermitteln.

Werden die Angaben vollständig und firstgerecht übermittelt, wird das Verfahren umgehend einge-stellt, ohne dass das festgesetzte Zwangsgeld zu zahlen ist.
Sollte nach Ablauf dieser Frist aber keine Meldung eingegangen sein, wird das festgesetzte Zwangs-geld in Höhe von mindestens 300 Euro vollstreckt. Die dabei entstehenden Vollstreckungskosten muss der säumige Auskunftspflichtige ebenfalls bezahlen.

Gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden, jedoch hat dieser keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Angaben müssen trotzdem fristgerecht und vollständig übermit-telt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch eine Zahlung des Zwangsgeldes nicht von der Auskunftspflicht entbindet und ein weiteres, erhöhtes Zwangsgeld droht.
Sollten die Erhebungsunterlagen zwischenzeitlich bereits ordnungsgemäß ausgefüllt zurück gesandt worden sein, können die Betroffenen dies schriftlich oder telefonisch dem TLS mitteilen, damit der tatsächliche Eingang geprüft und die Vollstreckung des Zwangsgeldes vermieden werden kann.

Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse
Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Telefon: 0361 37 -84111/ -84113 – Telefax: 0361 37-84698
E-Mail: presse@statistik.thueringen.de – www.statistik.thueringen.de
Bei Fragen oder Hinweisen sollten sich die Betroffenen immer mit der GWZ-Fachauskunft in Verbindung setzen, die unter der GWZ-Hotline-Nummer 0361 262 800 die Angaben entgegennimmt und alle Fragen gerne beantwortet.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Thüringen im Allgemeinen und zur Gebäude- und Woh-nungszählung im Speziellen finden Sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus.

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