Bäume und Sträucher beschneiden

Bevor Bäume, Sträucher und Hecken über den Gehweg oder die Straße wuchern, sollten sie beschnitten werden. Die entsprechende Pflicht gilt auch für Privatgrundstücke und ist in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt geregelt.
Damit soll verhindert werden, daß der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet wird, zum Beispiel, wenn Hecken so weit in den Gehweg hineinragen, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb Grundstückseigentümer bzw. die von ihnen Beauftragten eindringlich, ihrer Pflicht zur Beschneidung von Bäumen und Sträuchern an Straßen nachzukommen.
Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Pflicht in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren.

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