Bahnhofstraße wird zur Alkoholverbotszone
Neue Verordnung
Aufgrund wiederholter Vorfälle und Straftaten im Bereich der Bahnhofstraße, bei denen oft Alkohol im Spiel war, hat sich die Stadtspitze dazu entschlossen, einen weiteren Bereich des Stadtgebiets mit einem Alkoholverbot zu belegen.
Am Donnerstag (16. Mai) fand hierzu ein Vororttermin mit Bürgermeister Christoph Ihling, Vertreter*innen aus dem Fachdienst Ordnungsrecht und der Polizeiinspektion Eisenach statt. Ziel der Verordnung ist es, das Sicherheitsgefühl von Eisenacher*innen und Gästen der Stadt zu stärken sowie mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig zu verhindern.
Die neue Alkoholverbotszone gibt sowohl dem Fachdienst Ordnungsrecht als auch der Polizeiinspektion eine klare Eingriffsbefugnis bei etwaigen Vorkommnissen, so Bürgermeister Christoph Ihling. Wir sind uns bewusst, dass sie sicher nicht das eigentliche Problem löst. Wir werden den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit nicht gänzlich verhindern können. Dennoch erhoffen wir uns natürlich auch eine präventive Wirkung.
Die Verbotszone erstreckt sich von der Bahnhofstraße (Hausnummer 8) bis hin zum Eisenacher Hauptbahnhof über die Zufahrt zum Parkhaus „Tor zur Stadt“, eingeschlossen die Bereiche um den Kreisverkehr in der Waldhausstraße sowie den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Der betroffene Bereich ist durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Laut der neuen Verordnung ist es verboten, in der Zeit von 7 bis 24 Uhr alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren und/oder diese mit sich zu führen, um sie dort zu konsumieren. Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Bei Verstößen wird ein Platzverweis ausgesprochen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch Ahndungen mit bis zu 5000 Euro Bußgeld sind möglich. Die Kontrolle über das Einhalten des Alkoholverbotes übernehmen Mitarbeitende des Außendienstes vom Fachdienst Ordnungsrecht sowie die Polizeiinspektion Eisenach.
Begründung für den Erlass der Verordnung
In den vergangenen Jahren ergab sich eine signifikante Steigerung von Straftaten im Bereich der Bahnhofstraße: Waren es im Jahr 2020 noch 146 Straftaten, stieg die Zahl im Jahr 2023 auf 409. Davon wurden deutlich mehr als zehn Prozent unter Alkoholeinfluss begangen. Dazu zählen insbesondere Körperverletzungsdelikte und Ladendiebstähle. Beinahe täglich kommt es zu Zusammentreffen, die ausschließlich dem Alkoholkonsum dienen. Hinzu kommt eine Vielzahl an Beschwerden von Passant*innen über Pöbeleien, Beleidigungen und teilweise aggressives Verhalten.
Wo gilt außerdem ein Alkoholverbot in Eisenach?
Die bisherige Ordnungsbehördliche Verordnung wies fünf Bereiche aus, in denen der Verzehr von Alkohol untersagt war: Karlsplatz, Markt, Frauenplan, Lutherplatz sowie das Gebiet des Kartausgartens.
Die Verordnung kann hier eingesehen werden.