Baumfällarbeiten Thälmann-Viertel: Antrag der Bürgerinitiative abgelehnt

Der von der Bürgerinitiative Thälmann-Viertel am vergangenen Montag beim Verwaltungsgericht Meinigen gestellte Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Stopp der Baumfällarbeiten wurde mit heutigem Beschluss abgelehnt.

Die seitens der Bürgerinitiative Thälmann-Viertel Eisenach aufgeführte Begründung zur Einstellung der Baumfällarbeiten hat einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standgehalten.

Im Wesentlichen begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass sowohl die Teilbaugenehmigung als auch die Fällgenehmigung der Stadt Eisenach rechtmäßig sind. Das bedeutet, dass beide nicht gegen geltendes Recht verstoßen und somit nicht zu beanstanden sind. Die Stadt Eisenach hat bei Erlass der oben genannten Bescheide keine drittschützenden Rechte verletzt.

Soweit sich die Bürgerinitiative auf die Baumschutzsatzung der Stadt beruft, so wird seitens des Gerichts aufgeführt, dass diese Satzung keine Regelung enthält, welche Nachbarn oder andere Dritte unmittelbar schützt. Der Schutzzweck der kommunalen Baumschutzsatzung dient nicht dem unmittelbaren Schutz von Anwohnern oder Interessierten, sondern dem allgemeinen Interesse. Somit kann sich die Bürgerinitiative hierauf nicht stützen. Zudem enthält die Fällgenehmigung eine Anordnung, dass im unmittelbaren Umfeld Ausgleichspflanzungen zu erbringen sind.

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Das Gericht stellt fest, dass die geplante Baumaßnahme keine Verletzung des Gebietscharakters darstellt und damit nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung führt. Weiterhin kann sich die Bürgerinitiative nicht auf eine unzureichende Erschließung des Baugrundstücks berufen, da dies bei summarischer Prüfung ebenfalls für das streitgegenständliche Vorhaben keine Rolle spielt und auch keinen Drittschutz vermittelt. Ferner wurden keine Anzeichen für eine ungeklärte Oberflächenentwässerung durch das Gericht festgestellt. Darüber hinaus erklärt das Gericht, dass auch das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot durch dieses Bauvorhaben nicht berührt wird, da sich das Vorhaben nach Art oder des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt. Auch eine Minderung der Wohnqualität ist nicht gegeben.

Die von der Bürgerinitiative angeführten Bereiche Zerstörung der Elefantenrutsche, Nichtinformation und Steuerverschwendung sind öffentliche Belange, die das Rechtsschutzinteresse der Antragsteller nicht berühren. Die Einbindung der Träger öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit, unter anderem durch Pressemitteilungen, wurde von der Stadtverwaltung ausreichend vorgenommen.

Eine gerichtliche Verfügung zur Einstellung der Baumfällungen hat es zu keiner Zeit gegeben. Die Arbeiten wurden dennoch durch den Auftraggeber, die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG) in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Eisenach, vorerst eingestellt, um die Entscheidung des Gerichts am heutigen Tage abzuwarten.

Das Gelände ist zur Sicherung nunmehr großflächig abgezäunt.

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