Beantragte Bedarfszuweisungen sollen um 3,3 Millionen Euro gekürzt werden

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Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Stadt Eisenach in einem Bescheid mitgeteilt, dass die beantragten Bedarfszuweisungen um 3,3 Millionen Euro gekürzt werden. Demnach soll die Stadt anstelle der beantragten 9,53 Millionen Euro nur 6,23 Millionen Euro finanzielle Unterstützung erhalten. Grund für die Kürzung sind laut Landesverwaltungsamt die Ausgaben der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen.

Eine Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass die freiwilligen Leistungen maximal zwei Prozent des Verwaltungshaushaltes ausmachen dürfen. In der Stadt Eisenach sind es 5,28 Prozent – genau das hat das Landesverwaltungsamt jetzt bemängelt.

Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, sagt Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

In einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt hatte sie ausführlich begründet, dass beispielweise der jährliche Theaterzuschuss keine freiwillige Aufgabe an sich und allein der Stadt ist, sondern vielmehr eine Ausgabe, die der kulturell-historischen Bedeutung angemessen ist. Die städtischen Ausgaben für den Betrieb der Sportstätten sind aus Sicht der Stadt ebenso keine freiwillige Aufgabe, wie Zuschüsse unter anderem an Bibliothek, Volkshochschule oder das Museum. Es handelt sich vielmehr um Ausgaben, die aufgrund von Verträgen getätigt werden, an die die Stadt langfristig gebunden ist.

Die pauschale Berechnung und Sichtweise des Landesverwaltungsamtes verkennt die spezifische Situation der Stadt Eisenach, betont Katja Wolf.

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Eisenach nimmt als Leuchtturm der Region und als Zentrum für das Umland überörtliche Aufgaben wahr, die Kosten mit sich bringen und die keine freiwilligen Aufgaben sind. Hinzu kommen eindeutige Pflichtaufgaben wie die Baumpflege (Verkehrssicherungspflicht der Stadt) oder die Unterhaltung von Sporthallen, um den Schulsport aufrecht erhalten zu können.

Wir können begründen, warum unsere Ausgaben oberhalb der zwei Prozent-Regelung liegen, sagt Katja Wolf.

Dies hat sie gestern in einem kurzfristig anberaumten Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt deutlich gemacht.

Ich bin optimistisch, dass wir eine Lösung finden werden, so die Oberbürgermeisterin.

Unabhängig davon schließt die Stadt Eisenach eine Klage gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes nicht aus. Dafür ist ein Beschluss des Stadtrates notwendig. Der Beschluss soll im Rahmen einer Sondersitzung des Gremiums am 8. Juni gefasst werden.

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