Beitragstreff der Stadt Eisenach tagte

Seit Sommer vergangen Jahres lädt die Stadt Eisenach regelmäßig zu einem Beitragstreff ein. Eingeladen sind Interessengruppen wie den Mieterbund, Kreisverband Haus und Grund, Solidargemeinschaft Hofferbertaue und Hötzelsroda, IHK, Kleingartenverband, Kreisbauernverband und die Stadtratfraktionen. Diskutiert wurden alle Belange rund um die Erhebung von Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen laut Thüringer Kommunalabgabengesetz. Natürlich standen dabei auch die Gebühren- und Beitragssatzungen der Stadt auf der Tagesordnung. Zum Treff waren auch Ansprechpartner der Kommunalpolitik dabei.
Die Stadt Eisenach hat als erste Gebietskörperschaft in Thüringen in ihren Wasser- und Abwassersatzungen die Möglichkeit zum getrennten Erlass von Festsetzungs- und Heranziehungsbescheiden aufgenommen. Dies geschah auch auf Grund der Hinweise des Innenministeriums zur Anwendung der Abgabengesetze.
Mit der Aufteilung in die beiden Bescheide soll eine spürbare finanzielle Entlastung der Beitragszahler erreicht werden. Laut der bisherigen Satzung war Eisenach gezwungen, Beitragsbescheide zu erlassen, die innerhalb eines Monats bezahlt werden mussten. Nun kann zunächst ein Festsetzungsbescheid erlassen werden, der die Höhe des zu zahlenden Beitrages festlegt; in einem weiteren Bescheid wird der Bürger zur Zahlung herangezogen. Fällig wird der Beitrag erst drei Monate nach Erhalt des Bescheides.
Rund 80 Millionen Mark beträgt das Beitragsaufkommen für die Stadt Eisenach. 44 Millionen DM wurden schon erlassen. 2002 benötigt die Stadt rund 3,2 Millionen DM an Beiträgen.
In das Trinkwassernetz wurden von 1993 bis 2000 19,5 Millionen DM investiert. In das Abwassernetz waren es rund 58,9 Millionen DM.
Für 2002 sind Maßnahmen im Bereich Trinkwasser für 3,6 Millionen DM und Abwasser für 4 Millionen DM in der Planung.
Vorgestellt wurde im Beitragstreff ebenfalls Berechungsbeispiele.

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