Bekämpfung der Geflügelpest

Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit weniger als 400 Tieren

Im gesamten Wartburgkreis wird für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel (ausgenommen Bestände mit mehr als 400 Tieren) die Anordnung vom 09.12.2021 zur Aufstallung in geschlossenen Ställen, aufgehoben.

Für alle weiteren Bestände mit gehaltenem Geflügel (< 400 Tiere) wird die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen sollte, weiterhin empfohlen.

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen zu finden.

Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne telefonisch: 03695 617301 oder per E-Mail: veterinaer.lebensmittel@wartburgkreis zur Verfügung.

 

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