Beschleunigte Abläufe bei der Quarantäne

Im Landratsamt Wartburgkreis werden in der neugeschaffenen Stabstelle Quarantäne die behördlichen Abläufe im Zusammenhang mit der Anordnung der häuslichen Quarantäne derzeit digitalisiert, gebündelt und gestrafft.
Wer zu Corona-Zeiten das Telefon abhebt und das Gesundheitsamt in der Leitung hat, ahnt oft schon, was dies bedeutet: die Angerufenen müssen sich in Quarantäne begeben. Dazu erfolgt meist ein längeres Gespräch über eventuelle Kontaktpersonen und viele – rechtlich gesehen notwendige – Belehrungen.

Diese Anordnung wird schriftlich bestätigt – nicht nur, weil man sich das alles nicht gleich merken kann, sondern weil eine solche Bestätigung bzw. ein Bescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber oder anderen Stellen der Verwaltung benötigt wird. Um eine zügige Aufgabenerledigung zu gewährleisten, sind im Gesundheitsamt Wartburgkreis Dienste in den Abendstunden sowie an Feiertagen und Wochenenden längst die Regel; davon waren weder Weihnachten 2020 noch Ostern 2021 ausgenommen. Mit der zwischenzeitlich über den Wert von 400 hinausgaloppierenden Inzidenz im Wartburgkreis war es auch im Rahmen sorgsam geplanter Abläufe nicht mehr in jedem Fall möglich, dass der Brief möglichst noch am Tag des Telefonanrufs zur Post geht. Denn: Selbst wenn der Mitarbeiterpool kurzzeitig verstärkt wird, so ist es doch notwendig, das zusätzlich aus allen Bereichen des Landratsamtes zusammengezogene Personal für die Aufgaben im Infektionsschutz zu schulen und die technische Infrastruktur anzupassen.

Das Landratsamt des Wartburgkreises, das bereits länger den Pfad zu einer digital und damit noch bürgerfreundlicher arbeitenden Verwaltung beschreitet, erweist sich auch in der Hochphase einer weltweiten Krise als lern- und anpassungsfähig. „Wir haben uns genau angesehen, wie wir die Strukturen und Abläufe verbessern können, damit auch bei sehr hohen Inzidenzwerten eine möglichst zügige Aufgabenerfüllung gewährleistet bleibt.“ Mit der „Stabstelle Quarantäne“ (StaQua) wird ein organisatorischer Rahmen für den ganzen Ablauf von der telefonischen Kontaktaufnahme – die bis 22 Uhr erfolgt – bis zum Versand von schriftlichen Bestätigungen und Bescheiden geschaffen. Die Bearbeitung der Vorgänge wird ab dieser Woche schrittweise komplett digitalisiert, was zu einer spürbaren Beschleunigung führen wird. „An das Analogzeitalter wird nur noch der Brief erinnern, der künftig schneller als bisher im Briefkasten der Betroffenen landet“, so Krebs.
Unabhängig davon gilt, dass bei einem Nachweis des Erregers SARS-CoV-2 eine sofortige Pflicht zur häuslichen Absonderung gilt, die Kontaktpersonen selbstständig zu informieren sind und diese dann ebenfalls zur Absonderung verpflichtet sind – nicht erst ab der behördlichen Entscheidung, sondern unmittelbar.

„Alle diese Maßnahmen dienen dazu, dass Infektionsketten zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterbrochen werden, denn das rettet Menschenleben“, sagt Landrat Krebs.

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