Beseitigung von Unwetterschäden an Bachläufen

Bei den schweren Unwettern Anfang Juni wurden im Wutha-Farnrodaer Ortsteil Mosbach zahlreiche Durchlässe und Überfahrten der Bachläufe zu den Grundstücken zerstört. Die Reparatur und Wiederherstellung liegt in der Verantwortung der Eigentümer, weil es sich um ihre privaten Grundstückszufahrten handelt.

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis will die Eigentümer jedoch unterstützen und Hilfestellung bei der Beantragung der notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen geben. Die Mitarbeiter der Behörde waren direkt nach dem Unwetter vor Ort, wo sie mit Anwohnern gesprochen und sich ein Bild der entstandenen Schäden machten. Das Umweltamt will deren Beseitigung so unkompliziert wie möglich handhaben.

Betroffene können sich gerne an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde wenden (Tel.: 03695/616701 oder per E-Mail: umwelt@wartburgkreis.de).

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach unvermeidbar ist.

Solche Anlagen sind beispielsweise bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen u.ä., oder Leitungsanlagen. Die beiden durch Mosbach verlaufenden Gewässer „Hainbach“ und „Mosbach“ sind Gewässer II. Ordnung und wenn solche Anlagen dort verändert werden, muss dies die Untere Wasserbehörde genehmigen.

Der Antrag dazu ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Umweltamt -> Formulare und Merkblätter zu finden. Die Mitarbeiter des Umweltamtes beraten dazu gern.

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