Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen wird eingeschränkt

Die Betreuung der Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen „Spatzennest“, „Zwergenland“ in Hötzelsroda und „Kindertraum“ muss ab Dienstag, 1. Dezember, eingeschränkt werden.

Als Reaktion auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 25. November 2020 zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie wird das Thüringer Bildungsministerium ab 1. Dezember erweiterte Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen und Kindergärten im Freistaat umsetzen: Alle Schulen und Kindergärten in Thüringen wechseln ab dem 1. Dezember in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe GELB). Das bedeutet, in den Kindergärten gilt damit bis auf weiteres das Prinzip der festen Gruppen mit festem Betreuungspersonal. Dadurch sollen Kontakte so weit wie möglich minimiert werden.

Um die Betreuung entsprechend der Vorgaben absichern zu können, werden in allen drei städtischen Kindergärten ab 1. Dezember bis auf weiteres die Öffnungszeiten auf 7 Uhr bis 16 Uhr reduziert. Bezüglich des Bringens und Abholens der Kinder gelten wieder strengere Regeln für das Betreten der Einrichtungen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Kindergartenpersonals.

In den ersten vier Tagen der eingeschränkten Öffnungszeit vom 1. bis 4. Dezember können Eltern, die einen dringenden Bedarf haben, die Kinder bereits um 6:30 Uhr bringen.

Informationen zu weiteren Regelungen erhalten die Eltern in der dieser Woche über die Einrichtungsleitungen.

Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft besuchen, wenden sich bitte für Informationen über die geltenden Regelungen in ihren Einrichtungen an die jeweilige Leitung.