Briefwahl im Briefwahllokal

Wahlschein ab sofort online beantragen

Auch bei der Landtagswahl 2019 ist eine Briefwahl möglich, wenn Wahlberechtigte ihr Wahlrecht am Wahltag, dem 27. Oktober, nicht ausüben können. Dabei wählen die Wähler*innen bereits vor dem eigentlichen Wahltag.

Per Briefwahl kann jede*r wählen, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Benötigt werden dazu ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Wahlschein). Diese müssen beim Wahlbüro in der Stadtverwaltung beantragt werden (schriftlich oder mündlich; jedoch nicht per Telefon). Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können die Wähler per Post an die Stadtverwaltung senden oder auch persönlich dort abgeben.

Für die Briefwahl wird in der Stadtverwaltung Eisenach wieder ein Briefwahlbüro eingerichtet. Es wird am 7. Oktober im Verwaltungsgebäude Markt 2, in der 1. Etage, Raum 122 seine Türen öffnen und ist barrierefrei erreichbar. Dort können die Wähler*innen ihre Briefwahlunterlagen beantragen, abholen, ausgefüllt abgeben oder auch gleich wählen. Für diese „Briefwahl vor Ort“ sollten die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden.

In der Regel muss der Antrag spätestens bis zum Freitag vor dem Wahlsonntag (25. Oktober) um 18 Uhr gestellt werden. Im Fall einer plötzlichen Erkrankung kann dies noch bis zum Wahltag (27. Oktober) um 15 Uhr geschehen. Der Wahlschein kann ab sofort auch über das Internet online beantragt werden (www.eisenach.de – unter Service – Wahlen – Landtagswahl).

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