Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am 24. Mai

Am Sonntag, 13. Juni werden der neue Landtag (Wahlkreis 6 – Wartburgkreis II / Eisenach) sowie das neue Europaparlament (Wahlkreis 56) gewählt.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wohnen.

Für die Landtagswahl sind alle Thüringer wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Thüringen ihren Hauptwohnsitz haben.

Wahlberechtigt sind in Eisenach für die Europa- und Landtagswahl rund 36.300 Personen.

Die Wahlbenachrichtigungskarte für die Europa- und Landtagswahl wurde am 17.Mai 2004 versandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wählen zu dürfen, kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Europa- und Landtagswahl vom 24. Bis 28. Mai im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung, Markt 2 möglich.

Wer per Briefwahl wählen möchte, kann ins Briefwahlbüro der Stadt kommen. Dieses Büro wird am Montag, 24. Mai eröffnet. Hier können die Wahlberechtigten die Unterlagen für die Briefwahl beantragen und mitnehmen. Außerdem können sie ihre Stimme im Briefwahlbüro in eine Urne werfen.

Wer die Wahlunterlagen im Briefwahlbüro abholen oder dort seine Stimme abgeben will, wird gebeten, dazu seine Wahlbenachrichtigung (Postkarte) und den Personalausweis mitzubringen.

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Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 99817 Eisenach, Telefon: 670-701, Fax: 670-910.

Geöffnet ist es in der Zeit vom 24. Mai bis 11. Juni 2004 zu folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr

Freitag 7.30 bis 16 Uhr (am 11. Juni bis 18 Uhr)

Samstag 9 bis 12 Uhr

Möglich ist außerdem, den Wahlschein per E-Mail zu beantragen. Dazu wird ab 24. Mai unter www.eisenach.de – Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Wahlen – ein Formular angeboten.

Die Daten, die in die vorgegeben Maske eingegeben werden müssen, sind der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen.

Die Briefwahl für die Kommunalwahl ist erst ab dem 4. Juni möglich.

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