Bürgerinitiative 5G-frei widerspricht Aussage der Stadt

Experten belegen Pflicht zur Vorsorgepolitik von Kommunen

Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass unser Einwohnerantrag vom Stadtrat als nicht zulässig abgelehnt werden soll. Zum Einen wird dabei auf formale Fehler verwiesen, die wir selbstkritisch anerkennen müssen. Eigentlich hatten wir darauf geachtet, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, aber trotzdem sind uns Fehler unterlaufen. Da von ungültigen Stimmen auszugehen war, hatten wir bereits deutlich mehr als die geforderten 300 Stimmen gesammelt, aber leider werden von den 421 Stimmen nur 247 anerkannt.

Den zweiten Grund für die geplante Ablehnung weisen wir vehement zurück. Laut Pressebericht heißt es demnach aus der Stadtverwaltung, der Mobilfunkausbau sei Bundessache und keine Angelegenheit der Kommune – das ist falsch, und das muss der Stadt bekannt sein, da wir selbst mehrfach auf die Zuständigkeit verwiesen haben. Umso unverständlicher ist es uns, dass die Formulierung immer wieder verwendet wird – eine falsche Behauptung wird durchs Wiederholen nicht wahrer.

Der einfachste Beweis sind Regionen und Städte, die den 5G-Ausbau ablehnen, darunter das benachbarte Schmalkalden. Hier soll zunächst ein Mobilfunkkonzept erstellt werden. [1]

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Im Internet sind Handlungsmöglichkeiten von Kommunen ausreichend zu finden. Es ist zwar zu unterscheiden, ob es um das Umstellen bestehender Antennenanlagen geht oder um Neubauten auf kommunalem sowie privatem Grund. Aber in jedem Fall kann die Kommune eingreifen, es wird sogar laut § 7a der 26. BIMSchV von einer Beteiligungspflicht gesprochen. Eine Möglichkeit des Eingreifen ist beispielsweise das Erstellen eines Mobilfunkvorsorgekonzeptes mit einem entsprechenden Flächennutzungsplan. [2] Natürlich muss der politische Wille dazu vorliegen, aber zu argumentieren, der Mobilfunkausbau sei keine Angelegenheit der Kommune, stimmt nicht.

Nachlesbar sind die Möglichkeiten des Eingreifens sogar in zwei Fachartikeln in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 22/2020 vom 15.11.2020, denn hier untermauern die Autoren, dass die Kommune eine aktive Rolle spielen kann und sogar die Pflicht habe, Vorsorgepolitik zu betreiben. Spannenderweise sind die Autoren eines Artikels Befürworter des 5G-Ausbaus – sie formulieren unter anderem, eine Bauleitplanung dürfe eine möglichst geringe Mobilfunkbelastung der Bevölkerung zum Ziel haben.[3] Es gibt auch Gerichtsurteile zum Thema, so hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Entscheidungen im Jahr 2007 bestätigt, dass Kommunen über die Standorte von Mobilfunksendeanlagen bestimmen können. [3]

Für uns ist die geplante Ablehnung deshalb kein Schlussstrich sondern wir bleiben aktiv und sammeln erneut Unterschriften, um unser Anliegen umzusetzen. Dazu sehen wir uns insbesondere auch aus Verbundenheit mit unserer Stadt angetrieben. So warnen Experten seit langem davor, dass bei etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen Mobilfunkstrahlung, mit denen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, Forderungen in Millionenhöhe auf Kommunen und Privatbesitzer zukommen – sowohl die Mobilfunkbetreiber als auch der Bund werden hier sehr offensichtlich keine Verantwortung übernehmen. In unserem Einwohnerantrag haben wir darauf bereits hingewiesen, ebenso auf die zu erwartenden gravierenden Schäden für Gesundheit, Umwelt und Demokratie, falls die 5G-Technologie wie geplant ausgebaut werden sollte. Wir werden alles daran setzen, diesen Ausbau zu verhindern! Wer sich mit engagieren will: Bitte über die Website „5G-freie-zukunft.de“ melden!

[1] https://www.insuedthueringen.de/inhalt.schmalkalden-moratorium-im-interesse-der-gesundheit.42ae5969-c240-4a67-982f-4767f80bcb9e.html
[2] https://www.5gfreiesleipzig-umgebung.de/kommunales.html#h2sprung https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/kommunale-handlungsfelder
[3] https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1632

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