Bundestagswahl 2017: Repräsentative Wahlstatistik auch in Eisenach

Anlässlich der Bundestagwahl am 24. September 2017 werden auch in einem ausgewählten Eisenacher Wahllokal und in einem Briefwahlbezirk Angaben für die repräsentative Wahlstatistik erfasst. Analysiert werden die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe. Die repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Dazu werden auf Stimmzetteln in ausgewählten Wahllokalen das Geschlecht und die Geburtsjahrgruppe vermerkt.

In welchen Wahllokalen werden diese Stimmzettel ausgegeben?
Die mit Geschlecht und Geburtsjahrgruppe versehenen Stimmzettel werden im Wahlbezirk 23 – Volkshochschule – ausgegeben und kommen bei Briefwählern der folgenden Wahlbezirke zum Einsatz:
Wahlbezirk 17 – Amt für Tiefbau u. Grünflächen,
Wahlbezirk 18 – Oststadtschule (II),
Wahlbezirk 19 – Ernst-Abbe- Gymnasium (II),
Wahlbezirk 20 – Musikschule,
Wahlbezirk 21 – Ernst-Abbe- Gymnasium (I),
Wahlbezirk 22 – Bürgerbüro.

Bei der Ausgabe im Wahllokal beziehungsweise mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den seiner Altersgruppe entsprechenden Stimmzettel. Die Auszählung im Wahllokal/Briefwahllokal verläuft so wie in allen anderen Wahllokalen auch. Der Unterscheidungsaufdruck wird durch den Wahlvorstand dabei nicht berücksichtigt.

Sind das Wahlgeheimnis und der Datenschutz gewährleistet?
Oberster Grundsatz aller demokratischen Wahlen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der repräsentativen Wahlstatistik hat. Damit das Wahlgeheimnis gesichert ist,  müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Gleiches gilt für die Briefwahlbezirke, hier müssen mindestens 400 Wähler vorhanden sein. Die Geburtsjahrgänge werden zu sechs Altersgruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Darüber hinaus erfolgt die Auswertung der Stimmzettel und die Auszählung der Wählerverzeichnisse organisatorisch strikt voneinander getrennt. Die Stimmenauszählung im Wahllokal erfolgt zunächst ohne statistische Auswertung. Für statistische Zwecke erfolgt die Auswertung erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht.

Wann und wo kann ich die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nachlesen?
Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt erst nach dem 24. September 2017 im Thüringer Landesamt für Statistik und wird schnellstmöglich veröffentlicht: www.statistik.thueringen.de.