CDU-Fraktion: Gebühren nur bei erbrachter Leistung!

Zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung

Es bleibt dabei, Gebühren für Straßenreinigungen dürfen nur erhoben werden, wenn die Straße auch tatsächlich gereinigt wird, betont Raymond Walk.

Der abgabenrechtliche Grundsatz, Gebühren nur bei erbrachter Leistung zu erheben, war aufgrund der Beschlussvorlage der Oberbürgermeisterin zum letzten Stadtrat am 11. Dezember zur Änderung der Straßenreinigungsgebühren in Frage gestellt. Bislang waren Minderungen der Gebührenschuld bei der Straßenreinigung von Amts wegen zu prüfen und ließen entsprechend der Minderung die Gebührenschuld erst gar nicht entstehen. Die geplanten Änderungen der Verwaltung hätten eine unbedingte Gebührenschuld entstehen lassen und dem Bürger nur die Möglichkeit gegeben, auf schriftlichen Antrag die Gebühr bei Schlecht- oder Nichtleistung zu mindern. Eine Minderung hätte nur gegriffen, wenn länger als 1 Monat nicht gereinigt worden wäre und der Bürger dies innerhalb von 3 Monaten nach der letzten nicht erfolgten Reinigung schriftlich beantragt hätte. Wäre aber innerhalb eines Monats gar nicht gereinigt worden, hätte die Gebührenschuld bestand. Ebenso, wenn die Anzeigefrist der Schlecht- bzw. Nichtleitung nicht eingehalten worden wäre.

Das ist für die CDU-Fraktion nicht hinnehmbar, dem Bürger nicht zuzumuten und rechtlich bedenklich! Gebühren können nur dann erhoben werden, wenn auch tatsächliche Leistungen erbracht sind, anderenfalls handelt es sich abgabenrechtlich um einen Beitrag, erklärt Dr. René Kliebisch. Die Stadtverwaltung weiß doch selbst am besten, wie, wo und wann sie der Reinigung der Straßen nachkommt und aufgrund dessen Gebühren entstehen oder zu mindern sind und Bescheide entsprechend erlassen werden können. Dem Bürger aufzugeben, eine unbedingt entstandene Gebühr durch Anzeige einer Minderung auf ihren tatsächlichen Anfall zu reduzieren, kehrt das abgabenrechtliche Prinzip um und widerspricht dem Grundsatz, dass die Stadt für den Bürger da ist und nicht umgekehrt!, argumentiert Kliebisch weiter.

Eine große fraktionsübergreifende Mehrheit des Stadtrates folgte dieser Argumentation, sodass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion Zustimmung fand.

Gut, dass der Stadtrat aufgrund klarer Sachargumente die Entscheidung treffen konnte. Für die weiteren Verwaltungsvorlagen erwarte ich aber klarere Begründungen. Erst drei Stunden vor dem entscheidenden Haupt- und Finanzausschuss haben wir die Wochen zuvor von uns angeforderte Mustersatzung per E-Mail erhalten. Erst nach Abgleich dieser mit der Verwaltungsvorlage sind die Änderungen augenfällig geworden. Daher war der Änderungsantrag auch nicht mehr für den Ausschuss vorzubereiten. Die Änderungen haben wir buchstäblich in letzter Minute entdeckt! Wie soll ein ehrenamtlich tätiger Stadtrat in der Kürze herausfinden, dass die Verwaltung einen derartigen Paradigmenwechsel anstrebt, wenn sie dies in ihrer eigenen Begründung nicht eindeutig kenntlich macht?, fragt Walk.

Anzeige
Anzeige