Das Engagement von kommunalen Mandatsträgern wird gewürdigt

Ende vergangenen Jahres trat eine neue Entschädigungsverordnung für kommunale Mandate in Kraft.

Damit zollen wir, als Koalitionsfraktionen, den kommunalen Mandatsträgern unseren Respekt für ihre ehrenamtliche Arbeit, so Anja Müller/MdL DIE LINKE.

Häufig ist es so, dass die ehrenamtlichen Gemeinde- oder Stadträte viel Zeit investieren um Verordnungen und Gesetze zu studieren, sich weiterbilden zu lassen um immer wieder auf dem Laufenden zu sein, was Gesetzgeber auf unterschiedlichster Ebene beschließen. Das wird häufig nicht wahrgenommen und die Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit bleibt meistens aus.

Daher ist die neue Entschädigungsrichtlinie nach über 20 Jahren ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu Unterstützung des Ehrenamtes, so Müller weiter.

Mit der Verordnung, welche seit 1995 nicht mehr geändert wurde, werden die Entschädigungshöchstbeträge deutlich erhöht. Zudem wird eine Mindestentschädigungshöhe festgelegt. Diese beträgt die Hälfte der Höchstbeträge. Außerdem erfolgt ab 2020 eine Dynamisierung gemäß der veröffentlichten Preisentwicklungsrate. Bei Gemeinden bis 5.000 Einwohnern erhöht sich der Betrag von 102 auf 160 Euro, bei Gemeinden bis 10.000 Einwohnern von 154 auf 240 Euro, bei Gemeinden bis 50.000 Einwohnern von 205 auf 310 Euro, bei Gemeinden bis 100.000 Einwohnern von 256 Euro auf 390 Euro und bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern von 307 auf 470 Euro. Die Aufwandsentschädigung kann als monatliche Pauschale oder als Sitzungsgeld gezahlt werden. Angepasst wurde auch die Höhe des Sitzungsgeldes.

Gerade vor den Kommunalwahlen in Thüringen ist dies ein richtiger Schritt gewesen, denn immer häufiger schließen sich Gemeinden zusammen, Wege werden weiter und auch da darf Geld keine Rolle spielen um sich ehrenamtlich im Kommunalparlament zu engagieren. Müller, die einst als berufene Bürgerin in ihrer Gemeinde angefangen hatte, begrüßt die Entscheidung und empfiehlt den jetzigen Ratsmitgliedern sich ihre Entschädigungssatzung anzuschauen und nachzusteuern, denn Ehrenamt muss man sich auch leisten können.