Das Gesundheitsamt informiert

Eine Anzeigepflicht gilt für alle Unternehmer und sonstigen Inhaber von Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 (Trinkwasserverordnung). Das Trinkwasser dieser Anlagen wird im Rahmen einer gewerblichen Nutzung abgegeben. Die Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage – dazu gehören auch Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern – sind in Abschnitt 4 der Trinkwasserverordnung geregelt.

Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Neu ist die Pflicht zur Überwachung auf eine mögliche Kontamination mit Legionellen.

Nach § 13 Absatz 5 o.g. Verordnung besteht Anzeigepflicht für Trinkwasserinstallationen mit Großanlage zur Trinkwassererwärmung.

Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (DVGW-Arbeitsblatt W 551).

Das Formular zur steht zum Download bereit unter www.wartburgkreis.de à Landratsamt à Gesundheit.

Die Anzeige ist zu richten:
– für den Altkreis Bad Salzungen an: Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Fax: 03695/617499
– für den Altkreis Eisenach und die Stadt Eisenach an: Landratsamt Wartburgkreis, Gesundheitsamt, Dienststelle Eisenach, Markt 22, 99817 Eisenach, Fax 03691/670482
E-Mail: gesundheitsamt@wartburgkreis.de