Dauerthema Hundekot:
Stadt appelliert an Hundehalter

Hundehäufchen auf Eisenachs Straßen und Plätzen sind nach wie vor ärgerliches Dauerthema. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung – auch mit Blick auf das bevorstehende Osterfest – erneut nachdrücklich daran, dass Gehwege und öffentliche Anlagen nicht mit Hundekot verunreinigt werden dürfen. Sollte es dennoch passieren, ist der Hundekot vom Halter des Tieres unverzüglich zu beseitigen.

Gefragt ist aber auch die Bevölkerung, die Hundebesitzern gegenüber konsequent auftreten und diese auf die Beseitigung von Verschmutzungen hinweisen sollte.

Der entscheidende Appell geht jedoch an die Hundebesitzer. Das Halten eines Tieres erfordert Verantwortungsgefühl und Rücksicht auf die Allgemeinheit. Jeder Hundehalter muss sich bewusst darüber sein, dass Hundehäufchen auf Eisenachs Straßen alles andere als ein förderliches Aushängeschild sind und gerade einer Touristenstadt in der öffentlichen Wirkung schadet.

Das Ordnungsamt wird wieder verstärkt Kontrollen durchführen. Wer Hundekot einfach liegen lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit 50 Euro Bußgeld belangt werden. Dies und eindeutige Verhaltensregeln für die Stadt Eisenach sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) über die Abwehr von Gefahren geregelt. Die OBV steht im Internet (www.eisenach.de – Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Ortsrecht, Punkt 32.04). Sie kann auch im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Markt 22, (Erdgeschoss) oder im Ordnungsamt, Markt 2, Zimmer 108 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

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