DEHOGA Thüringen: klares Nein zu Verpackungssteuern – neues Bürokratiemonster befürchtet 

Bildquelle: Adobe Stock, Wolfilser: Symbolbild Inflation

„Schon wieder entdecken Kommunen eine neue Einnahmenquelle und schon wieder beim Gastgewerbe, welches immer noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau bei den  Umsätzen, aber bei den Kosten extreme Belastungen hinnehmen muss. Mit dem Urteil zur Tübinger  Verpackungssteuer fühlen sich auch Thüringer Kommunen berufen, diese Einnahmequelle für sich  zu erschließen“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V. 

Grundsätzlich steht der DEHOGA Thüringen für Nachhaltigkeit und hat ebenso wie die Kommunen Interesse daran, dass Müll nicht auf Wegen, Plätzen oder in Parks einfach weggeworfen wird. Ein  sauberes Stadtbild und eine intakte Umwelt sind dem Tourismus aber auch dem Wohlbefinden  aller zuträglich.  

Hintergrund 

Nach der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung erhebt die  Universitätsstadt Tübingen eine Verbrauchsteuer in Höhe von on 50 Cent auf Einwegverpackungen  wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck,  sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder  als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Zur Entrichtung der Steuer ist  der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet. 

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der  Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer  (Verpackungssteuersatzung) zurückgewiesen. 

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Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, merkt an: „Die Steuer hat die  Müllmenge nicht messbar reduziert, Mehrweg-Angebote von Restaurants und Cafés aber  stimuliert – so das Ergebnis einer Doktorarbeit an der Universität Tübingen. Wer also glaubt mit

bürokratischen Aufwand, welcher insbesondere die kleinen Betriebe trifft.“ 

Der DEHOGA Thüringen ruft die Landesregierung auf, dem Beispiel Bayerns zu folgen und  kommunale Verpackungssteuern zu untersagen. 

Die Kommunen fordern wir auf, wenn ernsthaft den Müllbergen zu Leibe gerückt werden soll, in  den Dialog zu praktikablen Lösungen für mehr Mehrweg und weniger Abfall zu kommen und  selbstredend den Umweltsündern mit höheren Strafen zu Leibe zu rücken. 

„Ich bin sehr häufig mit meinem Hund in der freien Natur unterwegs und muss leider immer wieder und an den unterschiedlichsten Stellen sehen, dass Müll einfach weggeworfen wird. Nach meiner  Einschätzung ist es aber in den wenigsten Fällen Verpackungsmüll aus der Gastronomie und warum  unsere Branche für die Beseitigung nunmehr aufkommen soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht“, so Kühnelt abschließend.

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