Demo – Verwaltungsgericht bestätigt Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung Eisenach hat in Sachen Montags-Demonstrationen vor dem Verwaltungsgericht Meiningen Recht bekommen. Immer montags zur selben Uhrzeit wollten zwei verschiedene Gruppierungen auf dem Eisenacher Marktplatz demonstrieren. Die Stadt schlug daraufhin vor, dass sich beide freiwillig über eine Verschiebung der Uhrzeiten, des Tages oder des Ortes einigen. Eine der Gruppierungen – das Bündnis gegen Sozialkahlschlag – wollte dies nicht. Das Bündnis beharrte darauf, langfristig immer zum selben Termin auf dem Markt zu demonstrieren und berief sich dabei auf sein Erstanmelder-Recht. Die Stadtverwaltung musste also abwägen und entschied: Wenn zwei Gruppierungen dauerhaft zum selben Zeitpunkt am selben Ort demonstrieren wollen und sich freiwillig nicht einigen, dann sollen beide abwechselnd auf dem Marktplatz demonstrieren. Für die jeweils andere Demonstration muss ein anderer Platz gesucht werden.
Diese Sicht der Dinge wurde nun vom VG Meiningen bestätigt. Im Eil-Urteil vom 21. Januar (AZ: 2 E 43/05 Me) heißt es unter anderem: „Die räumliche Trennung beider Versammlungen ermöglicht erst deren Durchführung und stellt nach der nachvollziehbaren und nicht zu beanstandenden Auffassung der Versammlungsbehörde einen friedlichen Verlauf sicher. (…) Im Übrigen scheint es nicht möglich, beide für den 24.01.2005 angemeldeten Veranstaltungen störungsfrei im Hinblick auf den Einsatz von Megafonen zeitgleich auf dem Markt stattfinden zu lassen. (…) Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg für die von ihm angemeldete Versammlung auf ein ,Erstanmelderprivileg‘ berufen. (…) Anderenfalls hätte es ein Veranstalter in der Hand, durch eine besonders frühe Anmeldung eine ,Reservierung‘ eines bestimmen Veranstaltungsortes zu einer bestimmten Zeit zu erlangen und andere Veranstalter von vorneherein auszuschließen.“
Es sei, so das VG Meiningen, „ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen herbeizuführen. (…) Diese Abwägung hat die Antragsgegnerin in rechtlich nicht zu beanstandender Weise getroffen.“
Oberbürgermeister Gerhard Schneider begrüßte das Urteil: „Es zeigt, dass die Stadtverwaltung auch in solch wichtigen Fragen, die die Grundrechte betreffen, sorgfältig prüft und entscheidet.“ Der OB verwahrte sich gegen Äußerungen von Vertretern des Bündnisses gegen Sozialkahlschlag, dass die Stadt „ihren Ermessensspielraum für die Neofaschisten auslegt“. Wer so etwas behaupte, unterstelle der Stadtverwaltung, rechtsradikale Tendenzen. Der OB „Die Verwaltung handelt eben nicht politisch, und schon gar nicht zugunsten radikaler Tendenzen, sondern wir sind an das Gesetz gebunden. Das sollte man akzeptieren und beachten, statt uns dafür zu beschimpfen.“

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