Der «Tag des Artenschutzes» im Wartburgkreis

Der 3. März ist der «Tag des Artenschutzes». Es geht hier vor allem um überlebensfähige Bestände wildlebender Tier- und Pflanzenarten in intakten Lebensräumen.

Alle zehn Jahre werden in Thüringen die bekannten «Roten Listen» überarbeitet, zuletzt 2011. Sie dienen der Gefährdungseinschätzung dieser Bestände und sind wichtiger Gradmesser für die Erfolge von Schutzmaßnahmen, gerade auch im Sinne der «Thüringer Strategie zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt».

Es gibt bei einzelnen Arten, wie z.B. dem Schwarzstorch, erfreulich positive Entwicklungen, so dass in Thüringen mit ca. 50 Paaren mittlerweile mehr Schwarz- als Weißstörche brüten. Der Wartburgkreis war im Jahr 2012 mit 10 besetzten Horsten und dem Nachwuchsrekord von 37 Jungstörchen der Weißstorch reichste Landkreis in Thüringen! Die Werraaue ist wichtiges Hauptverbreitungsgebiet.

Auch Fließgewässerarten haben von der verbesserten Wasserqualität profitiert. Nicht nur Edelkrebs und Fischotter werden mittlerweile punktuell nachgewiesen. Nach vermutlich mehr als 200 Jahren ist 2009 auch der Biber aus eigener Kraft in den Wartburgkreis zurückgekehrt und wird seit ca. 2 Jahren regelmäßig nachgewiesen.

Verteilt über den Wartburgkreis befinden sich sogenannte Wochenstuben von Fledermäusen z.B. unter Kirchdächern, wo mehrere hundert und in einem Fall etwa 2500 Tiere ihre Jungen großziehen. Fachkundige Ehrenamtler haben seit Jahrzehnten ein waches Auge auf diese Vorkommen und engagieren sich tatkräftig z.B. bei der Kotberäumung.

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Hervorzuheben sind natürlich auch die arten- und individuenreichen Orchideenvorkommen auf den Magerrasen und in Wäldern des Wartburgkreises und botanische Raritäten wie die weltweit nur an den Hörselbergen vorkommende «Eisenacher Mehlbeere».

So gibt es weiterhin viel zu tun, um Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben zu bewahren und unseren Kindern und Enkeln eine biologisch vielfältige Heimat zu garantieren. Der Wartburgkreis hat mit seiner reichen Naturausstattung eine große Verantwortung.

Dieser Aufgabe stellen wir uns als Landratsamt. Der Artenschutz ist fester Bestandteil des tagtäglichen Handelns der Naturschutzbehörde im Umweltamt. In fast jedem Zulassungsverfahren ist zu prüfen, ob geschützte Arten wie z.B. Vögel und Fledermäuse oder auch geschützte Lebensraumtypen wie z.B. Erlenbruchwälder oder orchideenreiche Halbtrockenrasen betroffen werden. Negative Auswirkungen sind zu vermeiden, zu vermindern und auszugleichen.

Werden die Arten frühzeitig erfasst und berücksichtigt, lassen sich in den meisten Fällen gangbare Lösungen finden, die im Sinne der Nachhaltigkeit sowohl der Wirtschaft als auch dem Artenschutz gerecht werden. Dafür jedenfalls setzen sich die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ein!

Eine wichtige und unerlässliche Unterstützung dabei sind die ehrenamtlichern Helfer im Naturschutz und deren Einrichtungen, denen hier besonders gedankt wird!

Wer mehr erfahren möchte, kann sich im Internet z.B. unter http://www.tag-des-artenschutzes.de/ oder bei den Mitarbeitern der Naturschutzbehörde gern informieren!

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