Die öffentliche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung deutlich hinterher

Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf Bundesebene, im August 2017 in Kraft getreten, hat der Gesetzgeber die Grundlage für die voll umfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland geschaffen.

Für die kommunalen Verwaltungen wurde ein „Katalog von Verwaltungsleistungen“ erstellt. Die darin enthaltenen Leistungen sollen, je nach Zuständigkeit bis Ende 2022 online verfügbar sein. Insgesamt sind rund 575 Verwaltungsleistungen und Leistungsbündel beschrieben. Die Zahl der zu digitalisierenden Leistungen wird insgesamt auf ca. 4.000 geschätzt Verwaltungsvorgänge sollen schneller und effizienter ablaufen und vor allem auf das persönliche Erscheinen des Antragstellers verzichtet werden können. Das macht unter anderem der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich, der eine sichere elektronische Identifikationsmöglichkeit schafft.

Matthias Fallenstein (FDP) stellte für die SPD/FDP Fraktion dem Landrat in der letzten Kreistagssitzung eine Anfrage zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung des OZG bzw. wie die Kreisverwaltung das OZG, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bis zum 31.12.2022 umsetzen will. Der Landrat antwortete sehr umfangreich und fasste die digitale Verwaltung mit Stand vom September 2021 wie folgt zusammen.

Das OZG und die rechtliche Vorgabe, bis Ende 2022 alle relevanten Verwaltungsleistungen deutschlandweit digital anzubieten, haben zu einer erheblichen Dynamik beigetragen. Allein, die messbaren Ergebnissein der Fläche bleiben hinter den Erwartungen zurück. Von 575 OZG-Leistungsbündeln werden derzeit 381 aktiv bearbeitet. Von diesen 381 befinden sich 139 in der Planungs- und 188 in der Umsetzungsphase. 54 Einzelleistungen sind mindestens in einer Kommune online, 16 davon flächendeckend, d.h. in mindestens der Hälfte der Bundesländer. Von den 16 sind 14 Bundes- und 2 Landesleistungen. Formal ist das OZG dann umgesetzt, wenn aus diesen 16 Leistungen 575 geworden sind. Dies ist bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen. Insofern zeigen die ersten vier Jahre der OZG Umsetzung noch wenig greifbare Erfolge, dafür aber umso mehr offene Fragen.

Die OZG-Umsetzung ist deutschlandweit bis zur vorgebenden Frist nicht umsetzbar und mithin auch nicht für die hiesige Kreisverwaltung. Die Gründe für die verzögerte OZG-Umsetzung liegen vorrangig darin, dass Digitalisierung eines angemessenen Anteils an Zentralisierung bedarf. Alle Behörden stehen vor der gleichen Herausforderung, so dass es nicht zielführend ist, wenn jede amtliche Stelle eigene Lösungen schafft. Vielmehr sind einheitliche IT-Standards (Basisdienste) erforderlich, die jedoch vom Bund und den Ländern funktionsfähig vorgegeben werden müssten. Landrat Krebs und Matthias Fallenstein stimmen überein, dass Bund und Länder die Digitalisierung verschlafen haben.

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