Die Planungen zur Megastromtrasse Suedlink spitzen sich zu

Aktuell erhalten Grundstückseigentümer in der Wartburgregion Schreiben von Unterauftragnehmern der Suedlink-Vorhabenträger, in denen sie zur Mitwirkung bei Artenschutzuntersuchungen aufgefordert werden oder über Dienstbarkeiten an Grundstücken verhandelt wird. Zudem werden entsprechende Anzeigen in verschiedenen Medien und Anzeigenblättern geschaltet.

Aus Sicht des Landratsamtes müssen solche Vorarbeiten von Grundstückseigentümern beziehungsweise Nutzungsberechtigten frühestens mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens geduldet werden. Für den Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist insbesondere die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Leitungsführung ausschlaggebend. Eine solche Entscheidung steht jedoch noch aus. Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur sind gesetzliche Fristen abzuwarten, bevor der Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den Vorhabenträgern beantragt werden kann. Frühestens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte gesetzlich verpflichtet, entsprechende Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung zu dulden.

Der Wartburgkreis vertritt insoweit die Ansicht, dass Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte derzeit rechtlich nicht verpflichtet sind, auf diese Anfragen einzugehen und entsprechende Vorarbeiten, insbesondere Kartierungen und faunistische Untersuchungen, zu dulden.

Ein Beispielschreiben zur Beantwortung einer verfrühten Anfrage der Vorhabenträger und weitere Informationen, Termine, Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite des Vereins „Thüringer gegen SuedLink“, in dem auch der Wartburgkreis Mitglied ist.

Zur Internetseite des Vereins „Thüringer gegen Suedlink“ (www.kein-suedlink.info)

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