Dürfen wieder Partys gefeiert werden?

In den oft grafisch gestalteten Kurzfassungen zu den neuen Regelungen im Freistaat Thüringen ist zu lesen, dass Versammlungen mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 50 Personen im Freien stattfinden dürfen. Dürfen also wieder Partys und private Feiern stattfinden? Leider nein. Die Verordnung legt in aller Deutlichkeit fest, dass „Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen verboten sind, mit der Ausnahme, dass es sich um Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt.“

Versammlungen mit bis zu 30 Personen bzw. mit bis zu 50 Personen sind nur „in besonders gelagerten Einzelfällen zulässig“ und dies auch nur, soweit die Mindestabstandsregelung von 1,5 m und alle Hygienevorschriften eingehalten werden. All dies muss in einem Schutzkonzept dargestellt werden. Gedacht ist diese Möglichkeit vor allem für die Ausübung der politischen und religiösen Grundrechte, also der Durchführung von Demonstrationen oder Gottesdiensten.

Private (Familien-)Feiern sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 Es ist eine schwierige und auch frustrierende Zeit für uns alle, die an unseren Nerven zerrt. Wir dürfen aber dennoch im Moment das Prinzip von Ursache und Wirkung nicht verwechseln: Die Fallzahlen im Landkreis sind so niedrig, weil es den Lockdown gab und mögliche Infektionsketten weitgehend unterbunden wurden. Und nicht etwa, weil das Virus harmloser wäre, als wir angenommen haben. Wenn wir jetzt zu schnell alle Vorsicht fahren lassen, kann es passieren, dass unser aller Geduld und Verzicht vergebens war. Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam!, mahnt dazu auch Landrat Reinhard Krebs.

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