Einreichung Förderanträge für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte
Noch bis zum 30. November 2024 können Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen (ohne Vereinsstatus) oder Einzelpersonen für das Jahr 2025 Anträge auf eine Förderung bei der Stadt Eisenach stellen. Entsprechend der Richtlinie zur allgemeinen Kunst und Kulturförderung können Zuwendungsempfänger sein:
a) Verbände, Vereine, freie Gruppen
b) Einzelpersonen
c) Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen.
Zuschüsse können für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte gezahlt werden, die das Kulturangebot in der Stadt bereichern und die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind.
Beim Einreichen eines Antrages sind (sofern es sich um einen Verein handelt)
- die Satzung des Vereines,
- die schriftliche Bescheinigung der Registrierung (beim Registergericht)
- sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.
Bei Rückfragen steht der Fachdienst Kultur telefonisch (03691 670-412 oder -419) sowie per E-Mail (kultur@eisenach.de) zur Verfügung.
Weitere Information sowie der Antrag sind hier zu finden: https://www.eisenach.de/kultur