Einsetzendes Tauwetter: Gutes Schneeräumen verhindert feuchte Keller

Angesichts des einsetzenden Tauwetters weist die Stadtverwaltung Eisenach darauf hin, dass Hauseigentümer nach wie vor verpflichtet sind, den Schnee auf Gehsteigen und Zugängen zu Überwegen vor ihren Grundstücken zu räumen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.

Vorgeschrieben ist ebenfalls das Freihalten von Ablaufrinnen von Schnee. Das ist aktuell besonders wichtig, da das Schmelzwasser sonst nicht richtig ablaufen kann und seinen Weg ungehindert auf andere Weise sucht. Volllaufende Keller oder größere Pfützen können so vermieden werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass über Nacht der geschmolzene Schnee wieder gefriert und zusätzlich für gefährliche Glätte sorgt.

Wegen der anhaltenden Glättegefahr weist die Stadtverwaltung zudem darauf hin, dass Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen sind. Auch hier stehen Hauseigentümer in der Pflicht. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

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