Einwohnerfragestunde im Stadtrat

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Die Stadtverwaltung Eisenach informiert darüber, dass Bürgerinnen und Bürger zur Sitzung des Stadtrates am 12. Dezember 2024 wieder die Möglichkeit haben, Einwohneranfragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Um rechtzeitig antworten zu können, beträgt die Frist für Einwohneranfragen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung. Vorschläge und Anregungen müssen bis spätestens acht Kalendertage vor der Sitzung im Büro des Stadtrates eingehen.

Grundsätzlich haben Einwohner sowie Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach das Recht, bis zu zwei Einwohneranfragen zu stellen oder bis zu zwei Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine Einwohneranfrage muss sich auf ein Thema beziehen und darf bis zu fünf Fragen enthalten. Anregungen und Vorschläge müssen sich ebenfalls auf ein Thema beziehen und eine Sachverhaltsdarstellung beziehungsweise eine Begründung enthalten.

Einwohneranfragen, Vorschläge und Anregungen sind nur zu Themen zulässig, für die der Stadtrat zuständig ist und die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Wer eine Anfrage gestellt hat, erhält spätestens 24 Stunden vor der Sitzung eine schriftliche Beantwortung zur gestellten Frage. Zu Beginn jeder Stadtratssitzung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zwei Nachfragen zur Beantwortung zu stellen. Bei eingereichten Anregungen und Vorschlägen haben die Bürger zudem das Recht, ihr Anliegen zum Sitzungsbeginn kurz öffentlich zu begründen.

Einwohneranfragen, Vorschläge und Anregungen können auf unserer Website, per E-Mail an buero-stadtrat@eisenach.de oder auf dem Postweg an