Einwohnerfragestunde im Stadtrat

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Anfragen können ab sofort online gestellt werden

Gemäß § 19 der Geschäftsordnung des Stadtrates steht am Beginn jeder Stadtratssitzung eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Die Eisenacher Bürger*innen sowie Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach haben damit die Möglichkeit, selbst ein bis zwei Anfragen zu stellen. Diese Anfragen können ab sofort über die Webseite der Stadt Eisenach auch online gestellt werden unter: https://www.eisenach.de/rathaus/buergerbeteiligung/einwohnerfragestunde-im-stadtrat

Dazu muss das Online-Formular einfach direkt auf der Webseite ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bei jeder Anfrage zu einem bestimmten Thema sind bis zu fünf Fragepunkte möglich. Wichtig ist, dass auch der Stadtrat für das Thema zuständig ist; Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Stadtratssitzung sind nicht zulässig

Die Fragen müssen spätestens 15 Kalendertage vor der Stadtratssitzung schriftlich im Büro des Stadtrates vorliegen. Für die Sitzung am 22. September können also noch bis zum 7. September Fragen eingereicht werden – an Stadtverwaltung Eisenach, Büro des Stadtrates, Markt 2, 99817 Eisenach, per Mail an stadtrat@eisenach.de  oder jetzt auch online über die Webseite der Stadt Eisenach.

Auf jede Frage gibt es eine schriftliche Antwort. Diese soll bis einen Tag vor der Stadtratssitzung vorliegen. Sollte die Frist nicht einzuhalten sein, erhalten die Fragesteller eine Begründung und die Antwort wird bis zur nächstfolgenden Sitzung des Stadtrates gegeben.

In der öffentlichen Stadtratssitzung werden die Einwohnerfragen zudem öffentlich und in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Sollten noch Nachfragen erforderlich sein, können die Fragesteller in der Sitzung bis zu zwei Zusatzfragen stellen, die nach Möglichkeit sofort oder später auch schriftlich beantwortet werden.

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