Einwohnerfragestunde im Stadtrat

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Grundsätzlich haben Einwohner sowie Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach das Recht, in der Sitzung des Stadtrates bis zu zwei Einwohneranfragen zu stellen oder bis zu zwei Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine Einwohneranfrage muss sich auf ein Thema beziehen und darf bis zu fünf Fragen enthalten. Anregungen und Vorschläge müssen sich ebenfalls auf ein Thema beziehen und eine Sachverhaltsdarstellung beziehungsweise eine Begründung enthalten. Um rechtzeitig antworten zu können, sind Einwohneranfragen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung einzureichen. Vorschläge und Anregungen müssen bis spätestens acht Kalendertage vor der Sitzung im Büro des Stadtrates eingehen.
Der Stadtrat ist normalerweise für alle Aufgaben in der Stadt zuständig – mit Ausnahme der Angelegenheiten, die der Oberbürgermeister zu entscheiden hat. Die Stadtspitze kümmert sich um die Organisation der Verwaltung, das Personal, die täglichen Aufgaben und solche, die ihr speziell übertragen wurden. Bei der Einwohnerfragestunde dürfen Bürger dementsprechend nur Fragen zur Arbeit des Stadtrates stellen und hierfür Anregungen geben.
Für Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Einwohneranfragen im Rahmen der Stadtratssitzung können sich Bürger an das Büro des Stadtrates unter der E-Mail buero-stadtrat@eisenach.de oder telefonisch, Tel.: 03691 670-150, wenden. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.eisenach.de/rathaus/stadtrat-gremien/einwohnerfragestunde-im-stadtrat/